Firstload Strafbar

Der Anbieter Firstload und auch der Zugang zum Usenet über Firstload durch Privatpersonen ist laut StGb nicht strafbar. Niemand ist für einen Download aus dem Usenet strafbar. Nur wer Copyright-geschützte Inhalte runterlädt ist strafbar, genauso als wenn man diese aus dem Internet läd oder auf CD gebrannt auf dem Schulhof kauft. Das ist das gleiche wie bei Rapidshare, niemand ist für einen Download von Rapidshare strafbar. Auch Usenext und Usenet.nl und Alphaload sind nicht strafbar.

Über firstload

Hey People! Bin Xenia und will in meinem Blog über Download Seiten wie Rapidshare aber auch Usenet Anbieter wie Firstload berichten. Ich werde testen wie gut die Anbieter sind und vorallem ob Sie seriös sind!
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