Der Anbieter Firstload und auch der Zugang zum Usenet über Firstload durch Privatpersonen ist laut StGb nicht strafbar. Niemand ist für einen Download aus dem Usenet strafbar. Nur wer Copyright-geschützte Inhalte runterlädt ist strafbar, genauso als wenn man diese aus dem Internet läd oder auf CD gebrannt auf dem Schulhof kauft. Das ist das gleiche wie bei Rapidshare, niemand ist für einen Download von Rapidshare strafbar. Auch Usenext und Usenet.nl und Alphaload sind nicht strafbar.
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